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   VG Stuttgart, 27.02.2017 - 9 K 4495/15   

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VG Stuttgart, 27.02.2017 - 9 K 4495/15 (https://dejure.org/2017,27272)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 27.02.2017 - 9 K 4495/15 (https://dejure.org/2017,27272)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 27. Februar 2017 - 9 K 4495/15 (https://dejure.org/2017,27272)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 42 Abs 2 VwGO, § 70 Abs 1 VwGO, § 2 Abs 1 RDG, § 3 RDG, § 115 Abs 1 VVG
    Widerspruch einer Kfz-Versicherung gegen Feuerwehrkostenbescheid

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feuerwehrkosten; Kfz-Versicherung; unzulässiger Widerspruch; Außergerichtliche Rechtsdienstleistung; Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung; Schriftform; Faksimile-Unterschrift

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.12.2013 - IV ZR 46/13

    Verkauf einer Lebensversicherung: Abgrenzung zwischen einer erlaubnisbedürftigen

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.02.2017 - 9 K 4495/15
    Nachdem von dort aus das gewerbsmäßige Erbringen einer außergerichtlichen Rechtsdienstleistung ausdrücklich untersagt ist, verstößt die entsprechende Bevollmächtigung als Rechtsgeschäft, auch soweit sie nachträglich in der Form einer Genehmigung erteilt wird, gegen ein gesetzliches Verbot (§ 134 BGB) und ist daher nichtig (vgl. BGH, Urteil vom 11.12.2013 - IV ZR 46/13 -, juris).
  • VGH Hessen, 22.07.2008 - 5 B 6/08

    Höhe des Kostenersatzes für Einsatz der freiwilligen Feuerwehr

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.02.2017 - 9 K 4495/15
    Zu der auch hier vorliegenden Fallkonstellation hat der Hessische VGH (Beschluss vom 22.07.2008 - 5 B 6/08 -, juris) u.a. ausgeführt:.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2016 - 1 S 1750/16

    Schreiben der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung als Widerspruch

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.02.2017 - 9 K 4495/15
    aa) Der Berichterstatter verkennt nicht, dass in einer jüngst ergangenen Entscheidung des VGH Baden-Württemberg (Beschluss vom 25.11.2016 - 1 S 1750/16 -, nicht veröff.) zu einem vergleichbaren Fall die Auffassung vertreten wird, "dass die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung nach A 1.1.4 AKB bevollmächtigt ist, alle gegen die versicherte Person geltend gemachten Schadensersatzansprüche zu erfüllen oder abzuwehren und alle dafür zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abzugeben und dass die Schadensregulierung durch die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung aufgrund dieser umfassenden Regulierungsvollmacht der gängigen Praxis der Abwicklung von Schadensfällen in diesem Bereich entspricht".
  • BVerwG, 18.12.1992 - 7 C 16.92

    Investitionsgesetz - Investitionsvorrangverfahren - Investitionsbescheinigung -

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.02.2017 - 9 K 4495/15
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht das Erfordernis der Unterzeichnung zunehmend gelockert (Geis, in: Sodan/Ziekow, a.a.O., Rz 6 m.w.N.) Erforderlich für eine Lockerung des Formerfordernisses ist in jedem Fall aber, dass, wenn die Unterschrift fehlt, sich aus dem Schriftstück in Verbindung mit den möglicherweise beigefügten Anlagen hinreichend sicher - d. h. ohne Notwendigkeit einer Klärung durch Rückfrage oder durch Beweiserhebung - ergibt, dass es von dem Widerspruchsführer herrührt und mit dessen Willen in den Verkehr gebracht wurde (BVerwG, Urteil vom 18.12.1992 - 7 C 16/92 -, BVerwGE 91, 334-343, juris, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2021 - 1 S 2416/20

    Widerspruchsbefugnis der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung im

    bb) Hier hat die Klägerin der ... -Versicherung mit dem Vertrag über eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung eine schriftliche Regulierungsvollmacht erteilt (1), welche auch die Vertretung bei der Abwehr der von der Beklagten geltend gemachten Forderung von Kosten für einen Feuerwehreinsatz umfasst (2) (vgl. so im Ergebnis auch Senat, Beschl. v. 25.11.2016 - 1 S 1750/16 -, juris Rn. 5; HessVGH v. 22.07.2008 - 5 B 6/08 -, juris Rn. 1; VG Ansbach, Urt. v. 26.03.2021 - AN 14 K 18.02115 -, juris Rn. 31; VG Würzburg, Urt. v. 10.09.2020 - W 5 K 18.1618 -, juris Rn. 20; VG Neustadt (Weinstraße), Urt. v. 14.01.2020 - 5 K 635/19.NW -, juris Rn. 26; VG Freiburg, Urt. v. 20.09.2018 - 9 K 4409/18 -, juris Rn. 18; VG Augsburg, Urt. v. 23.07.2018 - Au 7 K 17.229 -, juris Rn. 54; a.A. VG Stuttgart, Urt. v. 27.02.2017 - 9 K 4495/15 -, juris Rn. 20 ff.).

    (1) Die Vertretung der Klägerin durch ihre Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in einem gegen einen öffentlich-rechtlichen Kostenbescheid gerichteten Widerspruchsverfahren verstößt nicht gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (vgl. VG Würzburg, Urt. v. 10.09.2020 - W 5 K 18.1618 -, juris Rn. 22; VG Freiburg, Urt. v. 20.09.2018 - 9 K 4409/18 -, juris Rn. 18; a.A. VG Stuttgart, Urt. v. 27.02.2017 - 9 K 4495/15 -, juris Rn. 25).

  • VG Würzburg, 10.09.2020 - W 5 K 18.1618

    Kostentragungspflicht für Feuerwehreinsatz

    Mit Schreiben vom 17. Juli 2018 erklärte die Verwaltungsgemeinschaft M. der H.-C. unter Verweis auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 27. Februar 2017 (9 K 4495/15), dass diese nicht berechtigt sei, im Namen des Klägers Widerspruch einzulegen und diesen als Kostenschuldner in dieser Sache zu vertreten.

    Denn auch ein privater Haftpflichtversicherer kann für den Versicherten als dessen Vertreter einen Widerspruch gegen den Feuerwehrkostenbescheid wirksam einlegen (vgl. VGH Mannheim, B.v. 25.11.2016 - 1 S 1750/16 - BeckRS 2016, 137177; VGH Kassel, B.v. 22.7.2008 - 5 B 6/08 - BeckRS 2008, 37982; VG Freiburg, U.v. 20.9.2018 - 9 K 4409/18 - juris; so im Ergebnis bereits VG Augsburg, U.v. 23.7.2018 - Au 7 K 17.228 - juris; VG Würzburg, U.v. 15.9.2010 - W 5 K 10.32 - BeckRS 2010, 36646 und auch VG Neustadt a.d. W.straße, U.v. 14.1.2020 - 5 K 635/19.NW - BeckRS 2020, 3509; a.A. VG Stuttgart, U.v. 27.2.2017 - 9 K 4495/15 - BeckRS 2017, 118959).

    Entgegen der Rechtsauffassung der Beklagtenseite und des VG Stuttgart (U.v. 27.2.2017 - 9 K 4495/15 - BeckRS 2017, 118959) liegt hierin auch kein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz - RDG (mit der Möglichkeit der Zurückweisung nach Art. 14 Abs. 5 BayVwVfG bzw. § 80 Abs. 7 Satz 1 AO).

  • VG Freiburg, 20.09.2018 - 9 K 4409/18

    Kosten eines Feuerwehreinsatzes; Widerspruchserhebung durch den Kfz-Versicherer

    Nach längerer Diskussion über die Frage der (Un-)Zulässigkeit einer Widerspruchseinlegung durch den Versicherer unter Bezugnahme auf ein Urteil des VG Stuttgart vom 27.02.2017 - 9 K 4495/15 - (VAS 25-45, Urteil in juris) wies die Beklagte mit Widerspruchsbescheid vom 06.06.2018 (VAS 47) gegenüber dem Kläger den Widerspruch als unzulässig zurück (Ziff. 1) und erlegte des Weiteren der Versicherung des Klägers jeweils die Kosten des Verfahrens (Ziff. 2) sowie eine Leistungsgebühr in Höhe von 175 EUR (Ziff. 3) auf.

    Hierin liegt auch kein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz (so aber VG Stuttgart, Urteil vom 27.02.2107 - 9 K 4495/15 -, juris, Rdnr. 15 f.).

  • VG Ansbach, 26.03.2021 - AN 14 K 18.02115

    Kostenersatz für einen Feuerwehreinsatz nach einem Verkehrsunfall

    weil sie nicht wirksam bevollmächtigt sei, wobei sich die Widerspruchsbehörde auf das VG Stuttgart (U.v. 27.02.2017 - 9 K 4495/15 - juris) bezog.

    Zwar hat der Beklagte, davon ausgehend, dass die ... mit Erhebung des Widerspruchs eine § 3 des Rechtsdienstleistungsgesetzes widersprechende Rechtsdienstleistung für den Kläger erbracht hat (vgl. so VG Stuttgart, U.v. 27.2.2017 - 9 K 4495/15 -, juris Rn. 20 ff.), eine Zurückweisung der ... (Art. 14 Abs. 5 BayVwVfG) ausgesprochen (andernfalls wäre die Erhebung des Widerspruchs durch die ... als ohnehin wirksam anzusehen, Art. 14 Abs. 7 Satz 2 BayVwVfG e contrario).

  • VG Ansbach, 19.09.2018 - AN 14 K 16.01955

    Kostenersatz für einen Feuerwehreinsatz

    Die rechtliche Wahrnehmung von Interessen der Klägerin durch die Haftpflichtversicherung verstoße gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (vgl. VG Stuttgart, U.v. 27.2.2017 - 9 K 4495/15).

    Selbst wenn man - wie der Bevollmächtigte des Beklagten - davon ausginge, dass die ... Versicherungs AG mit Erhebung des Widerspruchs eine § 3 des Rechtsdienstleistungsgesetzes widersprechende Rechtsdienstleistung für die Klägerin erbracht hätte (vgl. so auch VG Stuttgart, U.v. 27.2.2017 - 9 K 4495/15 -, juris Rn. 20 ff.), stünde dies der Wirksamkeit der vorgenommenen Verfahrenshandlung nicht entgegen.

  • VG Augsburg, 27.08.2018 - Au 7 K 17.1021

    Kostenersatz für Feuerwehreinsatz

    Ob sich die Klägerin gemäß Art. 14 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) durch ihre Kfz-Haftpflichtversicherung im Widerspruchsverfahren wirksam vertreten lassen konnte (vgl. hierzu: VGH BW, B.v. 25.11.2016 - 1 S 1750/16; a.A.: VG Stuttgart, U.v. 27.2.2017 - 9 K 4495/15), ist vorliegend nicht streitentscheidend, da die Klägerin ebenfalls mit Schreiben vom 3. Januar 2017 selbst Widerspruch eingelegt hat.
  • VG Ansbach, 16.12.2019 - AN 14 K 18.01723

    Kostenersatz für Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr anlässlich eines

    Die Kfz-Haftpflichtversicherung könne überdies keinen wirksamen Widerspruch einlegen, weil es sich hierbei um eine außergerichtliche Rechtsdienstleistung handele (vgl. VG Stuttgart, U.v. 27.2.2017 - 9 K 4495/15).

    Selbst wenn man - wie die Bevollmächtigte des Beklagten - davon ausginge, dass die ... Versicherungs-AG mit Erhebung des Widerspruchs eine § 3 des Rechtsdienstleistungsgesetzes widersprechende Rechtsdienstleistung für die Klägerin erbracht hätte (so VG Stuttgart, U.v. 27.2.2017 - 9 K 4495/15 -, juris Rn. 20 ff.), stünde dies der Wirksamkeit der vorgenommenen Verfahrenshandlung nicht entgegen.

  • VG Augsburg, 23.07.2018 - Au 7 K 17.228

    Kostenersatz für Feuerwehreinsatz nach Unfall

    Das Gericht ist der Auffassung, dass sich die Klägerin gemäß Art. 14 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz - BayVwVfG - durch ihre Kfz-Haftpflichtversicherung im Widerspruchsverfahren wirksam vertreten lassen konnte (vgl. hierzu: VGH Baden-Württemberg, B.v. 25.11.2016 - 1 S 1750/16; a.A.: VG Stuttgart, U.v. 27.2.2017 - 9 K 4495/15).
  • VG Würzburg, 28.06.2018 - W 5 K 16.745

    Einsätze der Werksfeuerwehr - Höhe der Personalkosten

    Auf die zwischen den Beteiligten im Rahmen der Zulässigkeit allein umstrittene Frage, ob die ... Versicherungs AG den Widerspruch gegen den Kostenbescheid der Verwaltungsgemeinschaft Bad N. an der ...vom 1. Dezember 2015 vor Ablauf der Widerspruchsfrist als Bevollmächtigte für den Kläger wirksam erheben konnte (vgl. hierzu VGH Mannheim, B.v. 25.11.2016 - 1 S 1750/16 - juris Rn. 5; VGH Kassel, B.v. 22.7.2008 - 5 B 6/08 - juris Rn. 1; a.A.: VG Stuttgart, U.v. 27.2.2017 - 9 K 4495/15 - juris Rn. 20 ff.), kommt es im vorliegenden Fall nicht entscheidungserheblich an.
  • VG Würzburg, 28.06.2018 - W 5 K 16.746

    Aufwendungsersatz für Feuerwehreinsatz

    Auf die zwischen den Beteiligten im Rahmen der Zulässigkeit allein umstrittene Frage, ob die ... Versicherungs AG den Widerspruch gegen den Kostenbescheid der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt an der Saale vom 1. Dezember 2015 vor Ablauf der Widerspruchsfrist als Bevollmächtigte für den Kläger wirksam erheben konnte (vgl. hierzu VGH Mannheim, B.v. 25.11.2016 - 1 S 1750/16 - juris Rn. 5; VGH Kassel, B.v. 22.7.2008 - 5 B 6/08 - juris Rn. 1; a.A.: VG Stuttgart, U.v. 27.2.2017 - 9 K 4495/15 - juris Rn. 20 ff.), kommt es im vorliegenden Fall nicht entscheidungserheblich an.
  • VG Augsburg, 23.07.2018 - Au 7 K 17.229

    Kostenerstattung für einen Feuerwehreinsatz nach Verkehrsunfall

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